Detailergebnis zu DOK-Nr. 61227
Anforderungen an die straßenseitige Ausrüstung bei der Umwidmung von Standstreifen / Exigences à l'équipement routier pour l'utilisation de la bande d'arrêt d'urgence / Requirements for road side equipment by hard shoulder usage (Forschungsauftrag VS S 2000/348)
Autoren |
T. Koy |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 5.12 Straßenquerschnitte |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2009, 85 S., 52 B, 42 Q (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1247)
Den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit aus der Schweiz bildete die Ableitung normierbarer Anwendungskriterien und Empfehlungen für eine temporäre oder permanente Standstreifenumwidmung unter Berücksichtigung des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit. Eine abschnittsweise Standstreifenumwidmung sollte grundsätzlich nur dort in Erwägung gezogen werden, wo ein späterer Ausbau vorgesehen ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der anfänglich erzielte Kapazitätsgewinn mittelfristig durch Mehrverkehr wieder aufgezehrt und die Verkehrssicherheit nachteilig beeinträchtigt wird. Aus Sicht der Verkehrsbelastungen ist eine abschnittsweise Umwidmung dann gerechtfertigt, wenn auf dem betreffenden Autobahnabschnitt während mindestens 30 Stunden im Jahr die Verkehrsqualitätsstufe D überschritten wird und die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen auf einem 2x2-streifigen Querschnitt 60 000 Kfz/Tag bzw. auf einem 2x3-streifigen Querschnitt 85 000 Kfz/Tag überschreiten. In Bezug auf die verkehrstechnischen Einsatzkriterien für die temporäre Freigabe, des Standstreifens bzw. Aufhebung der Freigabe wurden für zwei- und dreistreifige Autobahnen Schwellenwerte definiert. Diese querschnittsbezogenen Ein- und Ausschaltkriterien sind gekoppelt an die Verkehrsbelastungen oder die mittleren Geschwindigkeiten und Fahrzeugdichten. Dabei erfolgt die Freigabe entweder bei Erreichen der theoretischen Leistungsfähigkeit oder einer Verkehrsdichte, welche im Bereich der Verkehrsqualitätsstufe D angesiedelt ist. Die Aufhebung der Freigabe des Standstreifens wird - bezogen auf den ursprünglichen Querschnitt - beim Übergang von Stufe D auf C empfohlen. Eine weitere wichtige Beurteilungsgrundlage für eine eventuelle Standstreifenumwidmung liefert die Analyse des Unfallgeschehens. Dabei sind die unfalltypspezifischen Unfallraten bzw. deren Anteile am gesamten Unfallgeschehen von besonderem Interesse.