Detailergebnis zu DOK-Nr. 61262
Bewertender Vergleich der aktuellen Empfehlungen zu den Luftqualitätsgrenzwerten NO2 / Evidenz-basierter Vergleich der epidemiologischen Studien 2002-2006 zu Gesundheitseffekten durch NO2
Autoren |
X. Baur U. Latza S. Gerdes |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Frankfurt, M.: Forschungsvereinigung Automobiltechnik, 2008, 117 S., zahlr. B, Q, Anhang (FAT-Schriftenreihe H. 219)
Nach den Feinstäuben rückt aufgrund der aktuellen EU-Grenzwerte für 2010 ein weiterer Luftschadstoff in den Interessenmittelpunkt. Es handelt sich dabei um NO2, für das zukünftig ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm/m³ Luft und ein 1-Stundenwert von 200 Mikrogramm/m³ Luft einzuhalten ist. Diese EU-Grenzwerte stehen in guter Übereinstimmung mit den Empfehlungen einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe der WHO zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Das Wissen um gesundheitliche Wirkungen von NO2 im Niedrigdosisbereich ist trotz jahrzehntelanger Forschung nach wie vor begrenzt. Auslöser für die hier vorgestellte umfangreiche Qualitätsbewertung der verfügbaren Literatur war die Empfehlung einer Arbeitsgruppe in der Kommission Reinhaltung der Luft beim VDI, die WHO-Grenzwerte nochmals deutlich abzusenken. Da davon auszugehen ist, dass beide Arbeitsgruppen sich nur auf die Bewertung der international verfügbaren Daten stützen können, ist es von hohem Interesse, wie die Unterschiede in den Grenzwertempfehlungen zustande kommen. Die erste Sichtung der Literatur bis 2003 hat verdeutlicht, dass die unterschiedliche Bewertung nicht auf den wissenschaftlichen Daten begründet ist, sondern vielmehr auf einer unterschiedlichen Betrachtungsweise der zu erreichenden Schutzziele. Mit besonderem Fokus auf den Grenzwertempfehlungen beider Arbeitsgruppen wurde anschließend die wissenschaftliche Literatur zu NO2 von 2003 - 2006 unter Zuhilfenahme evidenzbasierter Kriterien gesichtet und bewertet. Hierbei war vor allem von Interesse, ob besonders empfindliche Personengruppen mit bestimmten Grunderkrankungen von den neuen EU-Grenzwerten profitieren.