Detailergebnis zu DOK-Nr. 61309
Verfassungsrechtliche Bewertung der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008: Rechtsgutachten
Autoren |
A. Roßnagel |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung |
München: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC), 2009, 76 S., zahlr. Q (ADAC-Studie zur Mobilität)
Bereits Anfang 2008 hatte der ADAC in einem Rechtsgutachten auf die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen durch die Polizei (Kennzeichenscanning) in einigen Bundesländern hingewiesen. Darin wurde vor allem kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht erfolgen sowie eine flächendeckende Überwachung mit Erstellung persönlicher Bewegungsprofile ermöglichen. Am 11. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Bedenken bestätigt und die gesetzlichen Landesregelungen in Hessen und Schleswig-Holstein zum Kennzeichenscanning für verfassungswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung hatten sieben weitere Bundesländer vergleichbare, in mehreren Aspekten verfassungswidrige Regelungen, drei Länder hatten sie konkret geplant. Es wurde daher notwendig, dass all diese Regelungen den Vorgaben des BVerfG angepasst oder abgeschafft werden. Ein Jahr nach dem Urteil des BVerfG wurde auf dessen Grundlage die Gesetzeslage und die Überwachungspraxis in allen Bundesländern erneut überprüft. Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend: Die Regelungen in fünf Bundesländern stehen im Widerspruch zu den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Zwei überarbeitete und eine neue gesetzliche Regelung erfüllen nicht vollständig die grundgesetzlichen Vorgaben. Ein Bundesland führt mittlerweile sogar ohne erforderliche gesetzliche Grundlage Videokontrollen durch, ein anderes ignoriert das Urteil des BVerfG.