Detailergebnis zu DOK-Nr. 61509
Investitionsbedarf und Investitionsrückstand der deutschen Kommunen
Autoren |
T. Bracher |
---|---|
Sachgebiete |
2.0 Allgemeines 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Klimaschutz im Stadtverkehr: 40 Prozent weniger CO2 - (k)ein Problem?: Dokumentation der Fachtagung "Kommunal mobil - Klimaschutz im Stadtverkehr" am 20./21.11.2008 in Dessau. Berlin: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), 2009 (Difu-I ifu-Impulse Bd. 4/2009) S. 119-130, 8 B
Der heutige Umfang der Verkehrsinfrastruktur hat zu einer strukturellen Finanzlücke geführt, die sich durch die Kommunen nicht mehr schließen lässt, weil konkurrierende kommunale Aufgaben (Schule, Gesundheit) wichtiger geworden sind und es keine neuen ergiebigen Finanzierungsquellen gibt. Im Gegensatz zum Bund und zu den Ländern erzielen die Kommunen (mit wenigen Ausnahmen wie Parkgebühren, Stellplatzablöse, Konzessionsbeiträge und Anliegerbeiträge) keine Steuer- und Gebühreneinnahmen aus dem Verkehr. Die im Vergleich zur reinen Infrastrukturpolitik preiswerten Möglichkeiten des Mobilitätsmanagements erfordern einen akzeptablen Zustand der Anlagen im öffentlichen Raum, denn kaputte Straßen eignen sich nicht zum Rad fahren, und der ÖPNV kann mit gesperrten oder verkommenen Tunnelanlagen und ausgedünnten Liniennetzen seine Aufgabe nicht mehr erfüllen. Eine auch an den Klimaschutzzielen orientierte strategische Verkehrspolitik muss berücksichtigen, dass Verkehr langfristig finanzierbar bleibt. Neben der Reduzierung der Verkehrsnachfrage durch effiziente Raumstrukturen und der Förderung des Umstiegs auf Fahrrad und Füße geht es um einen intelligenten Umbau des ÖPNV und um einen bezahlbaren Umfang an Straßen. Die Nachhaltigkeit des Verkehrssystems hängt also auch von einem zukunftsfähigen Finanzierungsmodell ab, mit einer Verstetigung der Einnahmen der kommunalen Baulast- und Aufgabenträger für Straße und ÖPNV. Dazu können geschlossene Finanzkreisläufe etabliert und neue Quellen (z. B. eine Nahverkehrsabgabe oder eine allgemeine Straßenbenutzungsgebühr) erschlossen werden, damit die Kommunen von einzelnen Haushaltsentscheidungen und Projektzuwendungen von den Bundesländern (oder vom Bund) unabhängiger werden.