Detailergebnis zu DOK-Nr. 61631
Qualitätsanforderungen an die digitale Videobild-Bearbeitung zur Verkehrsüberwachung / Quality requirements for digital video-analysis in traffic surveillance / Exigences de qualité posées au traitement vidéo numérique pour la surveillance du trafic routier (Forschungsauftrag VSS 2006/903)
Autoren |
B. Zumsteg R. Brüniger R. Annen |
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Sachgebiete |
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2009, 62 S., 14 B, 17 T, 31 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1256)
Mit dieser Forschungsarbeit werden Qualitätsanforderungen und entsprechende Prüfkriterien an Bildauswertungssysteme zum Zweck der Verkehrsüberwachung definiert. Diese Anforderungen und Prüfkriterien sollen als Vorgabe für die Ausschreibung, Realisierung und Abnahme solcher Anlagen dienen. Deshalb werden die erarbeiteten Resultate in eine neue Schweizer Norm SN 671 973 aufgenommen, welche die bestehende Schweizer Norm "Automatische Verkehrszustandserfassung im Straßenverkehr mit digitaler Bildtechnik" (SN 671 972) in Bezug auf die erwähnten Aspekte ergänzt. Verschiedene Verkehrsinformationen können mittels Bildauswertung erfasst werden. Dabei unterscheidet man zwischen Verkehrs- und Ereignisdaten. Die Verkehrsdaten umfassen Geschwindigkeit, Verkehrsdichte, -stärke und Ähnliches. Die Ereignisdaten umfassen alle ungewöhnlichen und primär nicht erwünschten Ereignisse im Straßenverkehr, wie stehendes Fahrzeug oder Stau. In einem ersten Schritt wurden mittels einer gezielten Literatur- und Internetanalyse die Grundlagen erarbeitet. Es hat sich gezeigt, dass Anforderungen und Prüfkriterien für Verkehrsdaten durch die "Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen" (TLS) sehr genau definiert sind. In einem zweiten Schritt wurde mittels Gesprächen mit Betreibern und Lieferanten solcher Systeme abgeklärt, was der neueste Stand der Technik ist und was die Anforderungen aus der Sicht der Betreiber sind. In einem letzten Schritt wurden auf der Grundlage der verschiedenen Analysen ein Anforderungskatalog formuliert und entsprechende Prüfungskriterien festgelegt. Es wird ein Qualitätsnachweis auf der Basis der maximalen Anzahl zulässiger Falschalarme pro Woche vorgeschlagen. Dabei wird unterschieden zwischen einer Falschalarmkomponente, welche konstant ist, und einer, welche mit der Anzahl Echtereignissen skaliert.