Detailergebnis zu DOK-Nr. 61664
Der Beruf und die gesetzliche Regelung von REACH (Orig. franz.: Dossier: La profession et la réglementation REACH)
Autoren | |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Revue Générale des Routes (2009) Nr. 873, S. 33-68, zahlr. B, T, Q
Seit mehr als 40 Jahren regeln Gesetze und Vorschriften den Markt und die Verwendung gefährlicher chemischer Substanzen. Die bestehenden Regelungen erlauben jedoch nicht, Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieser Stoffe ausreichend zu beurteilen. Seit 01.06.2007 gelten die neuen EU-Regelungen REACH (d. h. Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien). Diese sehen vor, dass die Harmlosigkeit chemischer Substanzen von den Herstellern nachgewiesen werden muss. Hierfür ist eine Registrierung obligatorisch. Die französische Fédération nationale des travaux publics schätzt, dass die Neuregelung im Baubereich (öffentliche Arbeiten) ca. 30 000 Substanzen und 45 000 Auf- oder Zubereitungen betrifft. Die Vorab-Registrierung der Produkte endete bereits zum 31.12.2008; damit waren Fristverlängerungen für die zu erbringenden Nachweise verbunden. In Zusammenarbeit mit der Union des syndicats de l'industrie routière française (USIRF) wurde in Frankreich ein Forum für den Austausch einschlägiger Informationen geschaffen, das ermöglichen soll, über eine Kartei Informationen für "vernünftige" (und damit zugelassene) bzw. abzuratende Herstellungs- und Verwendungsweisen zu erhalten. Diese betreffen die großen Bereiche Gesteinskörnungen, Eisenhüttenschlacken, Flugaschen, Zement und Beton (einschließlich Ausgangs- und Zuschlagstoffe), Emulsionen und gefluxtes Bitumen, Heiß- und Kaltmischgut sowie die mit Bitumen bzw. Erdölprodukten bzw. mit sonstigen möglicherweise schädlichen Stoffen befassten Berufe, was vom Hersteller bis zur ausführenden Baufirma alle einschließt, also auch Transporteure, Lagerarbeiter etc. Dazu werden im Beitrag Fragen behandelt, in welchen Fällen ein Hersteller/Anwender bezüglich Registrierung/Verwendung eines Produkts ggf. wie tätig werden muss.