Detailergebnis zu DOK-Nr. 61718
Richtlinien im Straßenwesen
Autoren |
K. Schlabbach |
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Sachgebiete |
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke 5.10 Entwurf und Trassierung |
Straßen- und Tiefbau 63 (2009) Nr. 12, S. 7-12, 3 B, 4 Q
Die Wahlen zum Bundestag im Herbst dieses Jahres haben einen "Juniorpartner" in die Regierungsverantwortung gebracht, der seit Jahrzehnten als Sinnbild, Platzhalter und Verteidiger des Liberalismus steht. Im Kern geht es - laut Brockhaus - dabei um "die Gewährung eines größeren Maßes an Freiheit des Einzelnen und um den Abbau bestehender Zwangsvorschriften". Diese Haltung führt direkt zur grundsätzlichen Fragestellung: Warum braucht man überhaupt Richtlinien? Das Zusammenleben in einem funktionsfähigen Gemeinwesen erfordert nun einmal Spielregeln, die für alle Mitglieder verbindlich und handlungsleitend sind. Diese Spielregeln kann man als die Welt des Normativen bezeichnen, die sich für Planer und Ingenieure als Normen oder technische Regelwerke manifestiert. Beide sind nicht selbst Rechtsvorschriften, wirken sich gleichwohl als "anerkannte Regeln der (Baukunst und) Technik" erheblich im Rechtsbereich aus, insbesondere dann, wenn sich Rechtsvorschriften auf sie beziehen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vollzieht dies z. B. durch allgemeine Rundschreiben an die obersten Straßenbaubehörden der Länder mit unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad.