Detailergebnis zu DOK-Nr. 61765
Erfahrungen mit dem Einsatz von Warnschwellen in Nordrhein-Westfalen
Autoren |
B. Vasmer |
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Sachgebiete |
5.22 Arbeitsstellen 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straßenverkehrstechnik 53 (2009) Nr. 12, S. 800-802, 4 B, 5 Q
Jedes Jahr werden im Bereich des Landesbetriebs Straßenbau NRW mehr als 20 Straßenwärter bei Verkehrsunfällen verletzt. Im Durchschnitt wird ein Straßenwärter pro Jahr getötet. Häufigste Unfallursache ist Unaufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmern. Seit Juni 2005 setzt der Landesbetrieb Warnschwellen in stationären Arbeitsstellen von kürzerer Dauer auf dem Seitenstreifen von Autobahnen ein. 3 Warnschwellen werden 100 m vor der Absperrtafel lose auf den befestigten Seitenstreifen ausgelegt und sollen Verkehrsteilnehmer beim Überfahren wachrütteln. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurden ab Ende 2007 Warnschwellen auch in stationären Arbeitsstellen von kürzerer Dauer auf dem rechten Fahrstreifen von Autobahnen eingesetzt. Der Abstand zwischen Warnschwellen und Absperrtafel betrug zunächst 150 m. Den nach einiger Zeit aufgetretenen Problemen mit der Lagestabilität der Warnschwellen wurde durch eine Verringerung des Abstandes zwischen Warnschwellen und Absperrtafel von 150 m auf 100 m und dem Hinweis auf Warnschwellen in der Vorwarntafel begegnet. Die Ursache für das Hochschleudern von Warnschwellen in zwei Fällen wurde in zusätzlichen Überfahrversuchen ermittelt. Durch eine Modifikation der Schwellen soll ein Hochschleudern verhindert werden. Zusätzlich hat der Bund-Länder-Fachausschuss StVO die BASt gebeten, zu überprüfen, ob durch eine verkehrsrechtliche Regelung das Überfahren der Schwellen verhindert werden kann.