Detailergebnis zu DOK-Nr. 62166
Praxisfragen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Autoren |
M. Dippel |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 29 (2010) Nr. 3, S. 145-154, 78 Q
Genehmigungsverfahren für Anlagen der Industrie, der Energie- oder Entsorgungswirtschaft können unkompliziert sein, oft sogar unnötig kompliziert. Dabei steht die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt, ganz besonders die Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins. Der Komplexitätsgrad eines Verfahrens steigert keineswegs automatisch die Qualität der Genehmigungsentscheidung, sondern führt oft nur zur Verzögerung und Verteuerung wichtiger Vorhaben. Der folgende Beitrag schildert eigene, aus Sicht des Verfassers negativ zu beurteilende, Praxisentwicklungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Er zeigt auf, wie ein Erörterungstermin möglichst "schlank" durchgeführt werden kann, ohne materielle Umweltstandards oder die Verfahrensrechte Dritter einzuschränken. Abschließend behandelt der Beitrag die durch § 10 VI BlmSchG in 2007 eingeführte Ermessensentscheidung der Behörde darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird.