Detailergebnis zu DOK-Nr. 62335
Bewertung der zurzeit gängigen Reparaturkriterien für längs gerichtete, durch einen Anprall beschädigte Schutzeinrichtungen (Orig. engl.: Evaluation of current repair criteria for longitudinal barrier with crash damage)
Autoren |
H.C. Gabler D.J. Gabauer |
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Sachgebiete |
6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Journal of Transportation Engineering 135 (2009) Nr. 4, S. 225-234, 2 B, 7 T, zahlr. Q
Um die Kraftfahrer zu schützen und um Regressansprüchen zu entgehen, müssen beschädigte, längs gerichtete Stahlschutzplanken repariert werden. Aus Kostengründen ist es jedoch nicht möglich, jede kleinste Beschädigung zu beseitigen, um den Zustand unmittelbar nach Einbau der Schutzeinrichtung wiederherstellen zu können. Die Unterscheidung zwischen zu vernachlässigenden (z. B. eine leichte Einbeulung des Holmes) und schweren Schäden ist schwierig. So können scheinbar harmlose Beschädigungen infolge Winterdienst oder Waschen von Leitpfosten zu katastrophalen Folgen bei einem Unfall führen. Deshalb wurden die in den USA und Kanada geltenden Reparaturkriterien, die einer Literaturstudie entnommen und zusätzlich mittels eines Fragebogens ermittelt wurden, einer kritischen Analyse unterzogen. Antworten gingen von 39 US-Bundesstaaten bzw. kanadischen Provinzen ein; von diesen haben 23 (60 %) Richtlinien, wie Schutzplanken zu reparieren sind. Aber nur in 7 Staaten/Provinzen existieren quantitative Angaben, wann zu reparieren ist (z. B., wenn die Tiefe der Einbeulung ein bestimmtes Maß überschreitet). Die anderen verlangen eine Reparatur, wenn die Schutzeinrichtung nicht mehr funktionsfähig ist, meist ohne zu beschreiben, was damit gemeint ist. 26 Staaten/Provinzen finden es hilfreich, wenn mehr quantitative Reparaturkriterien zur Verfügung ständen.