Detailergebnis zu DOK-Nr. 62625
Berücksichtigung des Schutzguts "Menschliche Gesundheit" bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Autoren |
M. Volmer R. Fehr R. Welteke |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-report 24 (2010) Nr. 1+2, S. 54-60, 6 B, zahlr. Q
Die aus den Ruhrgebietsstädten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim und Oberhausen bestehende "Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr" hat zur verbesserten Kooperation auf dem Gebiet der Bauleitplanung einen gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) im Zeitraum von 2006 bis 2009 aufgestellt. Der Fachaufsatz befürwortet einen umfassenden, humanökologischen und Schutzgut übergreifenden Ansatz zur angemessenen Berücksichtigung des Schutzguts "Menschliche Gesundheit" und untersucht, inwieweit ein solcher Ansatz bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur Anwendung kam. Insbesondere der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum RFNP erstellte Umweltbericht enthält ausführliche Beschreibungen, Bewertungen und Kartendarstellungen zum Schutzgut "Menschliche Gesundheit" im Istzustand sowie als Folge geplanter Neuausweisungen vor allem von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Verkehrsinfrastruktur. Der im Prozess der Aufstellung des RFNP erarbeitete Umweltbericht beurteilte die Auswirkungen der Planungen auf das Schutzgut "Menschliche Gesundheit" teilweise als kritisch. Die Auswirkungen dieser Einschätzungen auf das Planungsgeschehen blieben jedoch eng begrenzt.