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Detailergebnis zu DOK-Nr. 62626
Das Achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Autoren |
A. Scheidler |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 29 (2010) Nr. 14, S. 866-870, 60 Q
Am 25.03.2010 hat der Bundestag das Achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Abgesehen von zwei Korrekturen früherer Redaktionsversehen dient es der Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG, die ältere Richtlinien zur Luftreinhaltung zusammenfasst und inhaltlich modifiziert. Die Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betreffen vor allem den die Luftreinhalteplanung regelnden § 47 BImSchG und führen an Stelle des Begriffs "Aktionsplan" den neuen Begriff "Pläne für kurzfristige Maßnahmen" ein.