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Detailergebnis zu DOK-Nr. 62628
Brisante Schnittstelle: welche Risiken bestehen bei einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
Autoren |
B. Mikosch |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Deutsches Ingenieurblatt 17 (2010) Nr. 7-8, S. 54-56, 2 B
Der Begriff scheint allen vertraut und wird ständig verwendet - auch in vielen Bauverträgen. Nicht selten wird er als Hinweis auf eine besondere Qualität verstanden, obwohl er nur auf das baupraktisch Bewährte abstellt. Was aber sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik eigentlich genau, jene brisante Schnittstelle zwischen Technik und Recht, die argumentativ herangezogen werden, wenn es hart auf hart geht? Der Beitrag gibt eine Antwort aus Sicht der Versicherungswirtschaft, die mit diesem Begriff und seinen vielschichtigen Risiken ihre besonderen Erfahrungen hat - und deshalb ihre Vertragsklauseln entsprechend angleicht.