Detailergebnis zu DOK-Nr. 62731
Machbarkeitsstudie zur Auswertung und Bewertung griffigkeitsverbessernder Maßnahmen durch abtragende Verfahren auf Asphaltstraßen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
Autoren |
D. Jansen E. Straube |
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Sachgebiete |
14.1 Griffigkeit, Rauheit |
Essen: Universität Duisburg-Essen, Fachgebiet Verkehrswesen und Verkehrsbau, 2009, 61 S., 35 B, 12 T, 36 Q, Anhang (Schriftenreihe des Institutes für Straßenbau und Verkehrswesen / Universität Duisburg-Essen Bd. 3). - ISBN 3-922602-35-5 5-5
Auf insgesamt vier Strecken in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden griffigkeitsverbessernde Maßnahmen durch abtragende Verfahren durchgeführt. Entscheidendes Kriterium für die Streckenauswahl war es, Strecken zu finden, die laut ZEB ausschließlich das Zustandsmerkmal mangelnde Griffigkeit aufwiesen. Dabei sollten Streckenabschnitte ausgeschlossen werden, die durch andere Oberflächenschäden dominiert wurden. Neben einer unzureichenden Griffigkeit wurden Anforderungen an die Verkehrsbelastung, die Fahrbahngeometrie, die Länge und die Linienführung gestellt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie kamen unterschiedliche abtragende Verfahren zum Einsatz: Feinfräsen, Schlagsternverfahren und Kugelstrahlverfahren. Zur Dokumentation der Wirksamkeit direkt nach Durchführung der angewendeten, abtragenden, griffigkeitsverbessernden Maßnahmen wurde das Seitenkraftmessverfahren (SKM) eingesetzt. Auf den Streckenabschnitten wurden jeweils unmittelbar vor und nach den griffigkeitsverbessernden Maßnahmen sowie 3, 6 und 12 Monate danach Griffigkeitsmessungen mit dem SKM durchgeführt. Hinsichtlich der Durchführbarkeit von abtragenden, griffigkeitsverbessernden Maßnahmen konnten einige Erkenntnisse gewonnen werden, die sowohl die Streckeneigenschaften als auch die Umfeldbedingungen betreffen. Alle angewendeten, abtragenden, griffigkeitsverbessernden Maßnahmen erzielen eine ausreichende Wirksamkeit direkt nach Durchführung. Bis auf wenige Ausnahmen zeigen die durchgeführten abtragenden griffigkeitsverbessernden Maßnahmen eine Wirksamkeit nach 12 Monaten. Eindeutige Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahren hinsichtlich der Wirksamkeit nach 12 Monaten sind nicht feststellbar.