Detailergebnis zu DOK-Nr. 62893
Abrechnung von Bauzeitverkürzungen/-verlängerungen in Straßenbauverträgen (Orig. engl.: Time-related incentive and disincentive provisions in highway construction contracts)
Autoren |
G. Fick E.T. Cackler S. Trost |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Washington, D.C.: Transportation Research Board (TRB), 2010, 67 S., 18 B, 10 T, zahlr. Q, Anhang (NCHRP Report H. 652). - ISBN 978-0-309-15478-9
Zeitabhängige Provisionen/Vergütungen werden in der Regel in Straßenbauverträgen zwecks Beschleunigung der Arbeiten mit dem Ziel einer früheren Verkehrsfreigabe häufig eingesetzt. Aber auch Bauzeitverlängerungen können erforderlich werden, wenn z. B. der Auftraggeber (AG) nach Vertragsabschluss Qualitätsverbesserungen und/oder technische Neuheiten zusätzlich verlangt, was zu Zusatz- oder Nachtragsaufträgen führt. Der Beitrag führt folgende Kriterien für zeitabhängige Vergütungen auf: Kosten und Innovationen (Abwägung der Vorteile für den AG bei entsprechenden Vertragsänderungen), Vertragsabwicklung und Personaleinsatz (Leistungsgerechte Ermittlung der Bauzeitverkürzungen bzw. -verlängerungen und der daraus erwachsenden Zusatzkosten durch verstärkten Personaleinsatz, längere Vorhaltekosten, geänderter/erhöhter Materialeinsatz anhand der beim AG hinterlegten Originalkalkulation), Qualität (bisher keine negativen Ergebnisse bei zeitabhängigen Vergütungen), Sicherheit (Sicherheitspraktiken bei den Bauarbeiten bleiben von Bauzeitverkürzungen unberührt; gleichwohl wird das Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer beim Durchfahren der Baustellenzonen durch kürzere Bauzeiten gemindert). Wesentliche Empfehlung für die Anwendung der Bauzeitverkürzungen: Schon in den Verdingungsunterlagen Angebotsmöglichkeiten für beschleunigte Bauarbeiten vorsehen.