Detailergebnis zu DOK-Nr. 63129
Barrierefreie Verkehrsanlagen
Autoren |
M. Rebstock |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Straßenverkehrstechnik 54 (2010) Nr. 12, S. 784-789, 6 B, zahlr. Q
Die Verankerung von gesetzlichen Vorgaben zur Schaffung barrierefreier Verkehrsanlagen bewirkt, dass Planer und Ingenieure schon beim Planentwurf die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen müssen. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BOG) fordert dabei zwar die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums, konkretisiert diesbezügliche Anforderungen aber nicht. Obwohl zu diesem Thema bereits eine umfangreiche Auswahl an Fachliteratur von privaten und öffentlichen Trägern vorliegt, existieren allgemeingültige Vorgaben bis heute nur partiell. Daneben werden auch bestehende Standards kritisch hinterfragt und zum Teil infrage gestellt. Folglich ist die Umsetzung der Barrierefreiheit in der Praxis für Planer und Ingenieure auch nach intensivem Studium der einschlägigen Regelwerke und Normen, u. a. aufgrund der teilweise beachtlichen Abweichungen der Empfehlungen untereinander, ein eher schwieriges Unterfangen. Durch diese fehlenden Leitlinien zur barrierefreien Gestaltung haben Städte, Gemeinden und Straßenbaulastträger in den letzten Jahren unterschiedlichste Lösungsansätze umgesetzt, die zu einer nicht mehr überschaubaren Vielfalt geführt haben. Auch ist es bisher eher selten gelungen, von der barrierefreien Einzellösung zu durchgängig barrierefreien Mobilitätsketten zu gelangen. Die Einführung von funktionalen Standards zum Thema Barrierefreiheit ist - gerade im Hinblick auf die bestehende Gesetzeslage - überfällig. In einem ersten Schritt hat die FGSV alle derzeit konsensfähigen Standards sowie die nach aktuellem Wissensstand für die Herstellung einer weitgehend barrierefreien Umwelt notwendigen Anforderungen in den "Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen" (H EVA) zusammengefasst. Die H BVA behandeln hierbei neben dem Entwurf auch den Prozess zur Planung barrierefreier Verkehrsanlagen.