Detailergebnis zu DOK-Nr. 63135
Hindernisfreie Verkehrsräume
Autoren |
E. Schmidt |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 5.10 Entwurf und Trassierung |
Straße und Verkehr 96 (2010) Nr. 11, S. 6-10, 8 B
Seit 2004 besteht in der Schweiz mit dem Behindertengleichstellungsgesetz BehiG die Verpflichtung, bei Neu- und Umbauten von öffentlich zugänglichen Anlagen die Anforderungen an das Hindernisfreie Bauen zu erfüllen. Menschen mit Behinderung dürfen nicht durch bauliche oder verkehrstechnische Hindernisse in ihrer Selbstständigkeit und Sicherheit beeinträchtigt werden. Fußwegnetze sind im Sinne des BehiG zusammenhängend und hindernisfrei zu gestalten, sodass sowohl die Sicherheit als auch der Zugang und die Benutzbarkeit für alle Benutzergruppen gewährleistet sind. Ein öffentlicher Raum, der das Prädikat "Hindernisfrei" verdient, ist nachhaltig für alle Lebenslagen gestaltet. Sicherheit, Zugang und Benutzbarkeit des Verkehrsraums müssen für alle gewährleistet sein. Die Grundlagen für den Einbezug des Hindernisfreien Bauens in das VSS-Normenwerk wurden in einer Forschungsarbeit aufgearbeitet. Eine neue VSS-Norm soll die SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen" ersetzen. Dieser Artikel beleuchtet einige wesentliche Themenbereiche.