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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63217

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Teil 7: Brückenbeläge, Abschnitt 2: Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen (Ausgabe 2010)

Autoren
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Köln: FGSV Verlag, 2010, 11 S., 6 T, 3 Q, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 782/2). - ISBN 978-3-941790-59-9. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ztv-ing-teil-7-abschnitt-2

Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten" (ZTV-ING), Teil 7: Brückenbeläge, Abschnitt 2: Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen" sind erstmals als Ausgabe 2010 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben worden. Sie gelten für neu herzustellende, zu erneuernde oder teilweise zu erneuernde Beläge auf Betonfahrbahntafeln von Brücken mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen. Der Abschnitt enthält auch Angaben für Dichtungsschichten unter Stahlbetonkappen. Der Abschnitt ist Bestandteil der Loseblattsammlung ZTV-ING und kann auch über die Homepage des FGSV Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden. Der Teil 7, Abschnitt 2 gilt nur in Verbindung mit Teil 1: Allgemeines. Die Regelung der vorgesehenen Baustoffe und Baustoffgemische und ggf. deren gegenseitige Verträglichkeit ist für die Dichtungsschicht und deren Kombination mit einem Reaktionsharz nach den TL BEL-EP durch eine Grundprüfung nach den ebenfalls als Ausgabe 2010 erschienenen "Technischen Lieferbedingungen für die Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton" (TL BEL-B 2) nachzuweisen. Die Prüfungen der Baustoffe und Baustoffgemische hat nach den neuesten "Technischen Prüfvorschriften für die Prüfung der Dichtungssysteme für Brückenbeläge auf Stahl" (TP BEL-B 2), die ebenfalls erstmals mit neuer Ausgabe 2010 herausgegeben worden sind, zu erfolgen.