Detailergebnis zu DOK-Nr. 63308
Bewertungshintergrund für Prüfverfahren zur Griffigkeitsprognose
Autoren |
T. Wörner M. Schmalz P. Wenzl |
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Sachgebiete |
14.1 Griffigkeit, Rauheit |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2010, 64 S., 61 B, 5 T, 40 Q, Anhang (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 1044). - ISBN 978-3-86918-031-1
Mit Einführung der ZTV Asphalt-StB 01 und der ZTV Beton-StB 01 sind Anforderungen an die Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen zum Zeitpunkt der Abnahme und bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vertraglich festgeschrieben worden. Um eine gesicherte Prognose der auf Fahrbahnoberflächen eintretenden Griffigkeitswerte zu erreichen, ist es notwendig, den in situ vorhandenen Beanspruchungszustand zum Prognosezeitpunkt im Labor so wirklichkeitsnah als möglich zu erzeugen. Hierzu wurden Probekörper aus länger unter Verkehr liegenden Praxisstrecken entnommen und deren Oberflächenzustand charakterisiert. Zudem wurden Probekörper im Labor hergestellt und einer Beanspruchung durch zwei Prüfsysteme (PGM und PWS) ausgesetzt, die einen zu der Praxis vergleichbaren Oberflächenzustand ergeben und somit eine Prognose im Labor mit im Labor hergestellten Probekörpern zulassen. Bei den einzelnen Strecken wurden auch Bohrkerne nach Feststellung der vorhandenen Griffigkeit weiterpoliert, um hierdurch die weitere Griffigkeitsentwicklung und vor allem die Endgriffigkeit erfassen zu können. Die Ergebnisse mit PGM sind hinsichtlich der Griffigkeitsentwicklung und des Griffigkeitsniveaus nicht vergleichbar mit den Ergebnissen des PWS. Da die mit den Laborverfahren aufgebrachte Polierwirkung den Verkehr simulieren soll, muss zur Bewertung der im Labor ermittelten Verläufe die tatsächliche Verkehrsbelastung mit berücksichtigt werden. Die bei Betondecken auftretenden Zustände können mit den Laborverfahren bislang noch nicht nachgestellt werden. Bei den Versuchen an Asphaltproben zeigte sich immer ein sehr starker Abfall der Griffigkeit während der ersten 10 000 bis 30 000 Überrollungen. Daraus ist zu folgern, dass mit dem Laborverfahren zielsicher nur eine Endgriffigkeit ermittelt werden kann, Zwischenwerte - wie z. B. für den Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche - können derzeit nicht angegeben werden.