Detailergebnis zu DOK-Nr. 63350
Temporäre Seitenstreifenfreigabe: das Beispiel Hessen in Deutschland
Autoren |
M. Glatz J. Geistefeldt |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 5.12 Straßenquerschnitte 5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit, Bemessung) |
Straße und Verkehr 96 (2010) Nr. 12, S. 24-27, 6 B, 7 Q
Die temporäre Freigabe des Seitenstreifens für den fließenden Verkehr ist ein wirksames Mittel, um auf häufig überlasteten Autobahnen kurzfristig und mit begrenztem Investitionsaufwand zusätzliche Kapazität bereitzustellen. In Hessen wird diese Maßnahme seit fast zehn Jahren mit großem Erfolg eingesetzt. Der Beitrag behandelt die betrieblichen Erfahrungen und die Auswirkungen der temporären Seitenstreifenfreigabe auf den Verkehrsablauf und das Unfallgeschehen. Die erste Anlage für die temporäre Seitenstreifenfreigabe in Hessen wurde im Jahr 2001 auf der Autobahn A 3 zwischen Offenbach und Obertshausen in Betrieb genommen. Derzeit kann auf 74 Richtungskilometern der hessischen Autobahnen der Seitenstreifen temporär freigegeben werden. Die temporäre Seitenstreifenfreigabe hat insbesondere auf den Zulaufstrecken zum Ballungszentrum Frankfurt am Main zu einer erheblichen Reduzierung der Überlastungen beigetragen. Der konsequente Ausbau der temporären Seitenstreifenfreigabe ist daher ein wichtiger Baustein der Initiative "Staufreies Hessen 2015".