Detailergebnis zu DOK-Nr. 63421
Der Leistungsorientierte Vertrag für Unterhaltungsmaßnahmen: das Neuseeland-Modell für die Fahrbahnerhaltung (Orig. engl.: Performance-specified maintenance contracting: The New Zealand approach pavement preservation)
Autoren |
S.L. Tighe D.D. Gransberg E. Scheepbouwer |
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Sachgebiete |
12.0 Allgemeines, Management |
Compendium of Papers from the First International Conference on Pavement Preservation, Newport Beach, CA, April 13-15, 2010. Berkeley, CA: University of California, Berkeley, Institute of Transportation Studies, Paper No. 123, S. 103-116, 6 B, zahlr. Q
Straßenbauverwaltungen im Ausland wenden in aller Regel den leistungsorientierten Vertrag bei der Ausschreibung und Vergabe von Fahrbahn-Unterhaltungsmaßnahmen mit Erfolg an. Dabei werden die Begriffe "Minimalkosten" in "Maximalwert" neu definiert. Der Beitrag vergleicht die in Neuseeland gewonnenen Erfahrungen mit denen in den USA. Hervorgehoben wird, dass die Bauverwaltungen in den USA den Straßenneubau von den Unterhaltungsarbeiten unterscheiden, während in Neuseeland der holistische Ansatz keinen Unterschied zwischen beiden Verwaltungsleistungen aufweist. Der Beitrag erläutert in einem Diagramm die Variationen der Vertragsgestaltung und befindet, dass in Neuseeland das Mischmodell (Neubau und Unterhaltung in einem Vertrag) dem "Baumanager/Generalunternehmer-Projekt/Liefervertrag" in den USA nahe kommt und eine attraktive Vertragsstruktur zur Überbrückung der Neubau- und Unterhaltungslinie darstellt. Das Diagramm gliedert die Straßenverwaltungsaufgaben in Planung, Entwurf, Neubau, Unterhaltung und lässt sie in der Zeit-Abszisse von links nach rechts durchlaufen. Der "Reine leistungsorientierte Vertrag für Unterhaltungsmaßnahmen" beginnt im Bereich des Entwurfs und endet mit Abschluss des für die Unterhaltungsarbeiten vorgesehenen Zeitraums, der mehrere Jahre hinter dem Neubauende liegen kann. Das Mischmodell beginnt im Bereich des Neubaus und endet mit Beendigung des Unterhaltungsvertrags. In den USA werden die Bau- und Unterhaltungsverträge hauptsächlich getrennt voneinander, neuerdings aber auch nach dem PPP-System über Entwurf, Bau und Unterhaltung durchlaufend abgeschlossen.