Detailergebnis zu DOK-Nr. 63465
Von der Rennstrecke zur Teststrecke: Planung und Bau eines "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches - Zone 20 km/h" mit Aufpflasterungen in verschiedenen gebundenen Bauweisen - Kurzbericht
Autoren |
D. Fischer J. Musewald J. Stankiewicz |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen |
Straßenverkehrstechnik 55 (2011) Nr. 3, S. 180-185, 19 B, 2 T, 6 Q
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von "Verkehrsberuhigten Bereichen" und Fußgängerzonen zu besichtigen. Auch in der Fachliteratur lassen sich viele Beispiele hierzu finden. Der "Verkehrsberuhigte Geschäftbereich" mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h hingegen stellt noch eine Ausnahme dar. Die planerischen Vorgaben sind als eher dürftig zu bezeichnen. In einigen Orten wurde versucht, aus einer herkömmlichen Innerortsstraße durch die Anordnung von einem Zeichen 274 StVO 20 km/h in Verbindung mit der ein oder anderen gestalterisch bedenklichen Betonkübelbepflanzung in einen "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" umzuwandeln. Dies mag zwar aus finanziellen Überlegungen heraus begründbar sein, widerspricht jedoch dem planerischen Tenor der "selbsterklärenden Straße". Der Abschnitt West der Schloßstraße ist der erste geplante "Verkehrsberuhigte Geschäftbereich" von Koblenz und soll als planerisches Beispiel für ähnlich gelagerte Fälle dienen.