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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63547
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 21.6.2010 zu § 45 Abs. 1, 9 StVO: Ermessungsentscheidung über die Anordnung eines Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7 t
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsrechtliche Mitteilungen 58 (2011) Nr. 1, S. 6-8
Die nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu treffende Ermessensentscheidung über die Anordnung eines Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,0 t zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm (hier: Kattenturmer Heerstraße) ist rechtswidrig, wenn ihr eine fehlerhafte Prognose über das Ausmaß der zu erwartenden Absenkung der Lärmbelastung zugrunde liegt.