Detailergebnis zu DOK-Nr. 63689
Akustische Auswirkungen von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehren
Autoren |
K. Genuit A. Fiebig T. Papenfus |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2011, 65 S., zahlr. B, T, 27 Q (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 1053). - ISBN 978-3-86918-095-3
Im Rahmen der geplanten Überarbeitung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wurde die Notwendigkeit der Vergabe von Belästigungszuschlägen für verschiedene Verkehrssituationen in einem Forschungsprojekt erörtert. Die Bewertungen der Verkehrsgeräusche fanden in diversen Hörversuchsreihen statt, in denen die Versuchsteilnehmer auf einer 11-stufigen Skala beurteilten, wie sehr sie sich durch das Verkehrsgeräusch gestört fühlten. Die jeweiligen Bewertungen des variierten Szenarios "durchgehende Straße" zeigten einen linearen Zusammenhang mit dem Mittelungspegel L(Index Aeq). Anhand dieses Zusammenhangs wurden die notwendigen Pegelzuschläge abgeleitet, um der erhöhten Störwirkung an Kreuzungspunkten relativ zur Situation "durchgehende Straße" Rechnung zu tragen, da diese Beurteilungsdifferenzen sich nicht auf Basis von Mittelungspegeln erklären ließen. Die Anwendung von psychoakustischen Größen erlaubte dagegen die Urteile der Probanden vorherzusagen. Es wurden folgende Belästigungszuschläge relativ zur "durchgehenden Straße" abgeleitet. "Lichtzeichengeregelte Kreuzung": Bis zu 40 m 2,0 dB(A); von 40 bis 50 m 1,5 dB(A); von 50 bis 80 m 1,0 dB(A); 80 bis 100 m 0,5 dB(A). "Einmündung mit Lichtzeichenanlage" und "Kreisverkehr": Bis 40 m 1,5 dB(A); 40 bis 50 m 1,0 dB(A); von 50 bis 100 m 0,5 dB(A). "Einmündung und Kreuzung ohne Lichtzeichenanlage": Bis 40 m 1,0 dB(A); 40 bis 80 m 0,5 dB(A).