Detailergebnis zu DOK-Nr. 63791
Alternativen zu Fußgängerstreifen in Tempo 30-Zonen (Forschungsauftrag 2004/073)
Autoren |
M. Ghielmetti V. Conrad A. Stäheli |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2010, 69 S., 17 B, zahlr. Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1329)
Fußgängerstreifen (FGÜ) dürfen in der Schweiz in Tempo 30-Zonen nur ausnahmsweise angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fußgänger gegeben sind, namentlich bei Schulen und Heimen. Diese Vorschrift führt bei der Einführung von Tempo 30-Zonen vielfach zu Kontroversen, weil das Aufheben von Fußgängerstreifen von der Bevölkerung weder verstanden noch akzeptiert wird und dies sogar dazu führen kann, dass Tempo 30-Zonen nicht realisiert werden. Der Ruf nach alternativen Möglichkeiten anstelle von Fußgängerstreifen wird deshalb immer stärker. Tempo 30-Zonen sind so zu planen, dass die Fahrbahn grundsätzlich möglichst überall sicher und direkt gequert werden kann. Die Auszeichnung einer besonderen Stelle für das Queren ist deshalb vielfach nicht der richtige Ansatz. Es gibt jedoch in der Praxis Situationen, vor allem wenn besondere Nutzergruppen wie Schulkinder oder SeniorInnen queren oder wenn die Längsparkierung ein flächiges Queren verhindert, bei denen die Kennzeichnung einer geeigneten Querungsstelle Sinn macht. Mit einer Literaturrecherche, einer Umfrage bei den Bewilligungsbehörden, einer Studienarbeit an einer Fachhochschule und einem Workshop mit VertreterInnen von Polizeistellen, Tiefbauämtern und Verkehrsverbänden wurden die bestehenden Erfahrungen zusammengetragen und neue Ansätze für Alternativen zu Fußgängerstreifen gesucht. Es zeigte sich, dass geeignete bauliche Maßnahmen wie seitliche Einengung und vertikaler Versatz bestehen, welche seit längerer Zeit erfolgreich zur Anwendung gelangen.