Detailergebnis zu DOK-Nr. 63889
Hochwassergerechte Stadtplanung: aktuelle Aufgaben vor europäischem Hintergrund
Autoren |
P. Heiland B. Haupter |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz |
Planerin (2011) Nr. 3, S. 23-26, 3 B, 9 Q
Die EU hat den Begriff "Hochwasserrisikomanagement" verbindlich eingeführt mit dem Ziel, die hochwasserbedingten Risiken für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig zu minimieren. Angesprochen sind Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft, die bei laufenden und künftigen Maßnahmen einen Hochwasserrisikomanagementplan entwickeln und dann auch umsetzen sollen. Für derartige Pläne gibt die EU eine dreistufige Realisierung bis 2015 vor, dem folgen in sechsjährigem Abstand Überprüfung und Aktualisierung. Mit Blick auf die genannten Disziplinen haben die Kommunen im Hochwasserrisikomanagement eine zentrale Rolle, kommunale Pläne und Entscheidungen zu städtebaulichen Vorhaben aller Art sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Eine transnationale Förderung mit EU-Mitteln ist aus den INTERREG-Programmen der EU möglich, beispielhaft werden das Projekt LABEL und das Projekt "FloodResilienCity" vorgestellt. Die INTERREG-Programme haben als Förderschwerpunkte die Risikoanpassung, das Risikomanagement und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Damit ist ein bedeutender Anreiz zur Initiierung von Vorhaben in Stadt- und Regionalplanung gegeben.