Detailergebnis zu DOK-Nr. 63977
Technische Zusammenhänge zur Bewertung rechtlicher Folgen der Einrichtung plakettenpflichtiger Verkehrszonen
Autoren |
K. Borgeest |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 30 (2011) Nr. 16, S. 974-975
Eine Klage ist für Verkehrsteilnehmer zu erwägen, deren Fahrzeuge den für die jeweilige Zone maßgeblichen Schadstoff nicht in signifikanter Menge ausstoßen, da bei einer schadstoffspezifischen Unwirksamkeit auch die Angemessenheit der Maßnahme fraglich ist. Ein Beispiel ist die Einrichtung einer Zone aufgrund überhöhter Feinstaubwerte, wenn diese Fahrzeuge ausschließt, die keine signifikanten Feinstaubmengen emittieren (zum Beispiel homogen verbrennende Vier-Takt-Ottomotoren). Der Gesetzgeber ist gefordert, an Stelle der willkürlichen drei Stufen auf Basis des NEFZ ("Neuer europäischer Fahrzyklus") stärker nach tatsächlich erzeugten Schadstoffen zu unterscheiden. Die hohen zulässigen Emissionen der Lkw in der Umweltzone ließen sich durch Lkw-Durchfahrtverbote mit Anliegerausnahmen bewältigen. Ausnahmen für Zweiräder mit Zweitaktmotor sind angesichts des besonders hohen Schadstoffausstoßes sachlich nicht begründet. (Der vollständige Aufsatz ist auf der NVwZ-Homepage abgedruckt: www.NVwZ.de/NVwZ-Extra Aufsätze-Online.)