Detailergebnis zu DOK-Nr. 63991
Umweltzone Berlin: Erfahrungen mit der Einführung der Stufe 2 und erste Wirkungsanalysen
Autoren |
A. Rauterberg-Wulff M. Lutz |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Luftqualität an Straßen 2011: Kolloquium, 30. und 31. März 2011, Bergisch Gladbach. Köln. FGSV Verlag, 2011 (FGSV 002/97) S. 33-57, 10 B, 7 Q
Im Januar 2008 wurde in Berlin die Umweltzone eingeführt. Das Verkehrsverbot galt zunächst für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 ohne Plakette. Zum 01.01.2010 wurde das Einfahrkriterium auf die Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) verschärft, so wie es bereits im Jahr 2005 im Luftreinhalteplan Berlin festgelegt worden war. Planungsgrundlage für diese Festlegung waren umfangreiche Ursachenanalysen und Modellrechnungen für die Wirkung verschiedener emissionsabhängiger Verkehrsverbote, wobei besonderes Augenmerk auf die mögliche Emissionsminderung sowie die Reduzierung der Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern von Hauptverkehrsstraßen gelegt wurde. Damit konnte gezeigt werden, dass ein Einfahrkriterium entsprechend der gelben Plakette im Jahr 2010 nur eine vergleichsweise geringe Wirkung auf die Emission gehabt hätte. Aufwand und Nutzen einer solchen Zwischenstufe wurden daher anders als für die mit dem jetzt erforderlichen Einfahrkriterium der Schadstoffgruppe 4 prognostizierten Wirkungen als nicht verhältnismäßig eingestuft. Für die praktische Umsetzung der zweiten Stufe der Umweltzone wurden im Vorfeld Verfahren zur Prüfung der Nachrüstbarkeit von Fahrzeugen mit Partikelfiltern sowie angepasste Ausnahmeregelungen festgelegt, mit denen inzwischen umfangreiche Erfahrungen gesammelt wurden. Statistische Auswertungen zum Fahrzeugbestand und zu Ausnahmegenehmigungen erlauben ebenso wie Untersuchungen der aktiven Fahrzeugflotte auf der Straße mittels videobasierter Kennzeichenerhebung erste Aussagen zur Reduzierung der Fahrzeugemissionen durch die zweite Stufe der Umweltzone.