Detailergebnis zu DOK-Nr. 63996
Evaluation der Checklisten zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im ÖPNV im Rahmen der Thüringer ÖPNV-Investitionsrichtlinie
Autoren |
M. Rebstock J. Berding A. Herfert |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Erfurt: Institut Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt, 2010, 96 S., 35 B, 8 T, 19 Q, Anhang (Berichte des Instituts Verkehr und Raum Bd. 7)
Ein besonderer Schwerpunkt der Landespolitik des Freistaates Thüringen ist die Realisierung von Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aus diesem Grund wurde zum 1. Februar 2007 im Freistaat Thüringen die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) neu gefasst, unter anderem um das Förderverfahren bei Investitionsmaßnahmen im ÖPNV hinsichtlich der Gewährleistung der Barrierefreiheit zu qualifizieren. Voraussetzung für eine Förderung nach dieser Richtlinie ist, dass das ÖPNV-Investitionsvorhaben die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigt. Dem Förderverfahren sind sogenannte "Checklisten für barrierefreie Mindeststandards" zugrunde gelegt. Diese dienen den am Förderverfahren Beteiligten als Hilfestellung, um bestimmte Mindeststandards der Barrierefreiheit im ÖPNV zu garantieren. Die Anwendung von Checklisten für barrierefreie Mindeststandards im Rahmen von Fördermaßnahmen nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen ist einmalig in Deutschland. Folglich liegen auch keine Erfahrungen aus anderen Bundesländern für diese Verfahrensweise vor. Intensiv angewandt werden die 11 Checklisten seit dem 01.01.2009. Da die Überarbeitung der Richtlinie geplant ist, besteht die Möglichkeit, über eine Evaluation der Checklistenanwendung Optimierungspotenziale zu ermitteln und in die Änderungsdiskussion einzubringen.