Detailergebnis zu DOK-Nr. 64083
Klimaschutzrecht: Ziele, Instrumente und Strukturen eines neuen Rechtsgebiets
Autoren |
H.J. Koch |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 30 (2011) Nr. 11, S. 641-654, 175 Q
Das Klimaschutzrecht wird nach rund 20 Jahren Klimaschutzpolitik (seit der Konferenz in Rio 1992) wegen der außerordentlichen Fülle an Regulierungen in der EU und in Deutschland immer öfter als eigenes Rechtsgebiet identifiziert. Dies war der Anlass, dieses Thema auf die Tagesordnung der Jahrestagung 2010 der Gesellschaft für Umweltrecht zu setzen und den Vortrag als Artikel zu veröffentlichen. Der Autor beschränkt sich auf die beiden bedeutendsten Klimastrategien (Kyoto-Protokoll und das sogenannte "Meseberger Energie- und Klimaprogramm" vom 23./24.08.2007). Zunächst wird das neue Rechtsgebiet beleuchtet und im dritten Abschnitt auf rechtliche Rahmenbedingungen zur Förderung der Energieeffizienz eingegangen: Förderung der Energieeffizienz durch Kraft-Wärme-Kopplung und im Gebäudebereich, Effizienzvorgaben für energieverbrauchsrelevante Geräte, Förderung der Energieeffizienz in den Bereichen Industrie, Luft- und Schiffsverkehr (Treibhausgashandel), Steigerung der Energieeffizienz der Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Vorschläge der EU für Flottenemissionsgrenzwerte bezüglich leichter Nutzfahrzeuge mit einem Zielwert 2020 von 135 g CO2/km), Energiedienstleistungsrichtlinie und -gesetz sowie eine Zwischenbilanz zum Energieeffizienzrecht. Im vierten Abschnitt werden rechtliche Rahmenbedingungen zur Förderung erneuerbarer Energien genannt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und -Wärme-Gesetz (EEWärmeG), Biokraftstoffe für Kfz, Nutzung von Biogas und eine Zwischenbilanz.