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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64151

Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: M LV (Ausgabe 2011)

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Sachgebiete 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Köln: FGSV Verlag, 2011, 16 S., 1 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 393). - ISBN 978-3-941790-96-4. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/m-lv

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun das "Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (M LV), Ausgabe 2011, herausgegeben. Es ersetzt die "Hinweise für die Wahl der Bauart von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen hinsichtlich ihrer lichttechnischen Eigenschaften" (HWBV), Ausgabe 2001. Dieses Merkblatt erläutert die lichttechnischen Grundlagen und Zusammenhänge sowie die Eigenschaften verschiedener Leistungsklassen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Unter Leistungsklassen ist die Gesamtheit der lichttechnischen Eigenschaften eines Verkehrszeichens bei Dunkelheit und bei Tageslicht zu verstehen. In diesem Merkblatt werden jedoch nur die Retroreflexions-Klassen (RA-Klassen) nach den TLP VZ (Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011) und DIN 67520 sowie die Helligkeit bei Tageslicht behandelt. Die Einsatzempfehlungen basieren auf derzeit gültigen Regelwerken und berücksichtigen Erfahrungen aus der Praxis, neuere Forschungs- und Untersuchungsergebnisse sowie neue technische Entwicklungen. Daneben werden Materialien für das Signalbild von Verkehrszeichen beschrieben, Begriffe erläutert und im Anhang Folienaufbauten und neue Begriffe für Reflexstoffe gezeigt. Die Tabelle 1 (Wahl der Leistungsklasse bezüglich der Retroreflexion und/oder Leuchtdichte (Verkehrszeichen bei Dunkelheit)) ist mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 09/2011 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführt worden. Dieses Merkblatt gilt für vertikale Verkehrszeichen gemäß § 39 bis § 42 StVO und Verkehrseinrichtungen gemäß § 43 StVO, nicht jedoch für Wechselverkehrszeichen in Lichtrastertechnik.