Detailergebnis zu DOK-Nr. 64269
Neuerungen im erdbautechnischen Regelwerk
Autoren |
D. Heyer |
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Sachgebiete |
7.0 Allgemeines, Klassifikation |
Erd- und Grundbautagung 2010: Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau", 9./10. März 2010, Münster. Köln: FGSV Verlag, 2010, CD-ROM (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" (FGSV, Köln) H. 11) (FGSV C 11) S. 1 S. 19-26, B, T
Die Gründe der Überarbeitung der ZTV E-StB lagen in der Notwendigkeit der Anpassung an Europäische Stoffnormen insbesondere für die Geokunststoffe an die ATV DIN 18299 und 18300. Einen wichtigen Punkt stellte ebenso die Einbeziehung von Böden mit Fremdbestandteilen, RC-Baustoffen und industriell hergestellten Gesteinskörnungen dar, was sich auch in den neuen "Technischen Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus" (TL BuB E-StB 09) niederschlägt. Die markantesten Änderungen in den ZTV E-StB 09 zeigen sich für die Baupraxis insbesondere bei den Angaben zu den Verdichtungsanforderungen. Die Anforderungen an den Verdichtungsgrad wurden vereinheitlicht. Die Anforderung an den Verdichtungsgrad von bindigen Böden wurde von 95 auf 97 % erhöht. Die Anforderung an den Luftporenanteil, der in der Praxis häufig zu wenig beachtet wird, ist zumindest als Richtlinientext merkbar verschärft worden, indem der Luftporenanteil auf 8 beziehungsweise 6 % gegenüber 12 % in den früheren Ausgaben der ZTV E-StB beschränkt wird. Die bautechnische Umsetzung von technischen Sicherungsmaßnahmen bei Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen wird für den Straßenbau nunmehr im gleichnamigen Merkblatt M TS E geregelt. Die darin angegebenen Bauweisen beziehen sich sowohl auf Straßendämme als auch auf Lärm-, Sicht- und Abkommensschutzwälle und sind auf andere Erdbauwerke prinzipiell übertragbar.