Detailergebnis zu DOK-Nr. 64347
Special Stahlschutzplanken - Fahrzeug-Rückhaltesysteme: Einsatzfreigabeverfahren rechtens!
Autoren |
V. Goergen |
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Sachgebiete |
6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Straßenverkehrstechnik 55 (2011) Nr. 11, S. 731-733
An der Einsatzfreigabeliste der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die erstmals gemeinsam mit der RPS 2009 (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) bekannt gegeben wurde, wird auch in Zukunft festgehalten. Begründet wird die Einsatzfreigabeliste mit folgenden Argumenten: Sicherstellung eines bundesweit einheitlichen Sicherheitsniveaus; Sicherstellung modular miteinander kompatibler Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS); Transparenter Wettbewerb; Verhinderung von "Haus- und Hoflieferantentum"; Entlastung der Wirtschaft bei der Nachweisführung zur Erfüllung der Anforderungen für FRS; Konzentration des komplexen Fachwissens bei der BASt; Entlastung der Vergabestellen in Vergabeverfahren durch Vereinfachung der Ausschreibungen und Vergaben sowie Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Prüfung und Wertung der Vergaben. Voraussetzung für die Aufnahme eines FRS-Systems in die Einsatzfreigabeliste ist die Erfüllung der im Einsatzfreigabeverfahren transparent festgelegten Anforderungen, die in drei Kategorien unterteilt sind: Grundvoraussetzungen, Einsatzort bedingte Anforderungen sowie Einsatzort bedingte Bedarfsanforderungen.