Detailergebnis zu DOK-Nr. 64396
Gute Beispiele der städtebaulichen Lärmminderung
Autoren |
J. Richard K. Schultz K. Reichelt |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Bonn: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2011, 107 S., 107 B (BMVBS-Online-Publikation Nr. 2011, 12). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.bbsr.bund.de
Die 23 Beispiele zeigen eine erfreulich große Breite von Möglichkeiten zur Lärmminderung, nicht nur im baulichen Bereich, sondern durch Einbindung in weitergehende bauliche Maßnahmen oder geschickte organisatorische Lösungen und Verfahrensweisen. Die Beispiele bergen einen vielfältigen Ideenpool, der Anregungen geben kann, auf die jeweilige Situation zugeschnittene, auf den Genius Loci eingehende Lösungen zu finden. Nur zwei Fallbeispiele (Berlin-Köpenick, Bottrop-Ebel) wurden aus einer Lärmminderungsplanung abgeleitet oder sind expliziter Bestandteil eines Lärmaktionsplans. Eine enge Verzahnung zwischen konkreten städtebaulichen Projekten zur Lärmminderung und den eigentlich planungsvorbereitenden Lärmaktionsplänen ist bisher nicht erreicht worden. Dies wäre aber nicht nur wünschenswert, sondern für die Effizienz der Maßnahmen zwingend notwendig. Die Fallbeispiele orientieren sich an lokalen Lärmproblemen, die baurechtlich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gelöst werden. Hier sind somit die baurechtlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch oder dem Ortsrecht steuernd und nicht die des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Lärmminderungsplanung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Lärmminderungsplanung ist es aber, den Lärmaktionsplan nicht als isolierte, sektorale Fachplanung zu verstehen, sondern als Teil eines integrierten Planungsprozesses, der ein abgestimmtes Vorgehen aller Akteure fordert.