Detailergebnis zu DOK-Nr. 64709
Das Bedarfserörterungsverfahren: eine Reformoption für die Bürgerbeteiligung bei Großprojekten
Autoren |
M. Burgi |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 31 (2012) Nr. 5, S. 277-280, 40 Q
Seit den Auseinandersetzungen um das Projekt "Stuttgart 21" ist eine breit angelegte politische und juristische Diskussion darüber in Gang gekommen, wie in Zukunft Großprojekte mit verbesserten Mechanismen der Bürgerbeteiligung realisiert werden können. Im Mittelpunkt steht dabei das Planfeststellungsverfahren. Das allgemein artikulierte politische Ziel ist auf eine Bürgerbeteiligung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und bei größtmöglicher Offenheit der Entscheidungsalternativen gerichtet. Einen konkreten Vorschlag hat unter anderem der "Beirat Verwaltungsverfahrensrecht beim BMI" vorgelegt. Er besteht in einer Ergänzung des § 25 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz), ("Beratung", "Auskunft") um einen Absatz 3, in dem als Obliegenheit des Vorhabenträgers die Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung normiert wird. Dieser Vorschlag knüpft mithin an ein bereits konzipiertes "Vorhaben" sowie an einen "Antragsteller" an und bezieht sich mithin nicht auf das "Ob", sondern auf die Gestaltung von Großvorhaben. Daher ist er folgerichtig auch im Verwaltungsverfahrensgesetz angesiedelt, weil dieses "Verwaltungsverfahren" im Sinne von § 9 VwVfG regelt, die auf den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder auf dessen Ablehnung zielen. Prüfungsmaßstab hierbei ist die Rechtmäßigkeit des Großvorhabens, das heißt, seine Vereinbarkeit mit den weitverzweigten Vorschriften des nationalen und europäischen Rechts, vor allem des Umweltrechts.