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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64832

Agglomerationsregelung im Regionalplan (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.2011)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 31 (2012) Nr. 5, S. 315-318

Eine regionalplanerische Regelung, wonach mehrere nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei räumlicher Konzentration und raumordnerischen Wirkungen wie bei einem (regionalbedeutsamen) großflächigen Einzelhandelsbetrieb beziehungsweise Einkaufszentrum als Agglomeration anzusehen sind, mit der Folge, dass die für Einzelhandelsgroßprojekte geltenden Ziele auch auf Agglomerationssachverhalte anzuwenden sind, kann ein wirksames Ziel der Raumordnung im Sinne des § 3 I Nr. 2 ROG (Raumordnungsgesetz) darstellen, das eine Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 IV Baugesetzbuch (BauGB) zu beachten hat.