Detailergebnis zu DOK-Nr. 64928
Die TKG-Novelle 2012
Autoren |
J. Scherer C. Heinickel |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 31 (2012) Nr. 10, S. 585-592, 81 Q
Am 10.05.2012 ist das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" (TKG-ÄndG) in Kraft getreten: Die damit vorgenommene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dient der Umsetzung eines im Herbst 2009 verabschiedeten Pakets von europarechtlichen Änderungsrichtlinien zur Regulierung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Reihe von Regelungen zu aktuellen nationalen regulierungs- und verbraucherschutzrechtlichen Themen. Nach einem langen und kontroversen Rechtsetzungsverfahren verabschiedete der Rat am 25.11.2009 zwei Änderungsrichtlinien, mit denen der im Jahr 2002 geschaffene europarechtliche Rahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste umgestaltet wurde. Vorrangige Zielsetzung des Reformpakets 2009 war es, die Wettbewerbsentwicklung auf dem europäischen Binnenmarkt und den Ausbau neuer, hochleistungsfähiger Netze der elektronischen Kommunikation zu stärken und Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze zu schaffen, die europäische Harmonisierung voranzutreiben und die Verbraucherrechte im Bereich des Kunden- und Datenschutzes sowie der Datensicherheit zu verbessern. Das EU-Reformpaket war bis zum 25.05.2011 in nationales Recht umzusetzen. §§ 77c bis 77e TKG räumen Betreibern öffentlicher Telekommunikationsrechte Rechte zur Mitbenutzung solcher öffentlicher Infrastrukturen (Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen) ein, die zum Aus- und Aufbau von Netzen der nächsten Generation genutzt werden können.