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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64929

Einwendungspräklusion bei der Planfeststellung von Bundesfernstraßen (Urteil des BVerwG vom 14.07.2011)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 31 (2012) Nr. 3, S. 180-185

Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 24.02.2010 für den Bau der Ortsumgehung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B 101 Aue-Berlin und B 173 Bamberg-Dresden. Es ist geplant, die 13,4 km lange Umgehungsstraße von der Bestandsstrecke der B 101 im Nordwesten von Freiberg westlich um die Ortslage der Stadt bis zur B 173 in Richtung Chemnitz zu führen; von dort aus verläuft die Trasse südlich des Stadtgebiets, wo die B 101 in Richtung Brand-Erbisdorf abzweigt, und östlich des Stadtgebiets bis zur Bestandsstrecke der B 173 in Richtung Dresden. Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Die Klägerin ist Eigentümerin des im Osten von Freiberg gelegenen, mehr als 20 ha großen Grundstücks Gemarkung Freiberg, das sich entlang dem westlichen Ufer der Freiberger Mulde von der Hilbersdorfer-Straße (S 190) im Süden bis fast zur Bestandsstrecke der B 173 erstreckt. Auf dem nordöstlichen Grundstücksteil gruppieren sich drei Wohnhäuser unterschiedlicher Größe um einen Hof.