Detailergebnis zu DOK-Nr. 65177
Das Umweltrechtsbehelfsgesetz vor dem EuGH und dem BVerwG: Ende der reduktionistischen Debatte um Verbandsklage, verwaltungsrechtliche Fehlerlehre und Vorsorgeprinzip?
Autoren |
F. Ekardt |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 31 (2012) Nr. 9, S. 530-535, 40 Q
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12.05.2011 die bisherige deutsche umweltrechtliche Verbandsklagebefugnis für zu eng befunden, soweit die Durchsetzung europäischen Umweltrechts in Rede steht, und damit eine Novellierung des deutschen Umweltrechtsbehelfsgesetzes angestoßen. Freund und Feind der Verbandsklage blenden darüber - und über die missverständlich auf das EuGH-Urteil reduzierte Frage, was denn "europäisches Umweltrecht" sei - jedoch andere zentrale Fragen aus: etwa die zweifelhafte Europarechtskonformität des gewachsenen deutschen Umgangs besonders mit Abwägungs- und Verfahrensfehlern, die Klagen meist die reale Erfolgsaussicht nimmt (viel mehr als Fragen der Klagebefugnis), ebenso wie die nötige Diskussion (auch) über die Individualklage. Ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 erwähnt diese Problematik deutlicher als bislang, ohne sie indes eindeutig und unmissverständlich aufzulösen. Ebenfalls von Freund und Feind gemeinsam übergangen wird die eher begrenzte umweltpolitische Wirksamkeit des Instruments Verbandsklage. Selbiges gilt für die nötige Diskussion um ein neu verstandenes Vorsorgeprinzip.