Detailergebnis zu DOK-Nr. 65188
Einsatzbereiche für schmale vierstreifige Querschnitte von Landstraßen
Autoren |
R. Berger |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 5.2 Landstraßen 5.12 Straßenquerschnitte |
Straßenentwurf und Verkehrsmanagement - Die Einheit von Planung, Bau und Betrieb von Straßen: Tagung, 17./18. November 2011, Dresden. Köln: FGSV Verlag, 2012, CD-ROM (FGSV 002/99) S. 41-52, 8 B, 2 T, 10 Q
Gemäß dem Richtlinienentwurf für die Anlage von Landstraßen (RAL) soll künftig für sehr hoch belastete Bundes- oder Landstraßen ein schmaler, zweibahnig vierstreifiger Querschnitt, der Regelquerschnitt RQ 21, eingesetzt werden. Für diesen Querschnitt sind keine Seitenstreifen, aber in regelmäßigen Abständen Nothaltebuchten vorgesehen. Der Querschnitt entspricht durch die breitere Mitteltrennung einem aufgeweiteten RQ 20 und soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Der RQ 21 soll nur Anwendung finden, wenn die Bemessungsverkehrsstärke auf kurzen Streckenabschnitten der Straßenkategorien LS I bis LS III bis zu einer Länge von circa 15 km die Kapazität einbahniger Straßen überschreitet. Dies kann durch die Bündelung von Landstraßen oder im Vorfeld bebauter Gebiete der Fall sein. Bei größeren Streckenlängen soll der Querschnitt nach den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) beispielsweise als RQ 28 ausgeführt werden. In einem Forschungsauftrag wurden durch Verkehrserhebungen auf zweibahnigen Strecken mit verschiedenen v(Index zul)-Zusammenhängen zwischen Verkehrsstärke und Geschwindigkeiten für den RQ 21 ermittelt.