Detailergebnis zu DOK-Nr. 65556
Strategische Umweltprüfung für den Bundesverkehrswegeplan
Autoren |
S. Balla D. Günnewig M. Hanusch |
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Sachgebiete |
2.5 Programme 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Internationales Verkehrswesen 64 (2012) Nr. 5, S. 45-49, 2 B, 1 T, 4 Q
Die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für einen komplexen Plan wie den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Neben einer Bewertung des einzelnen Vorhabens ist erstmalig auch eine Aussage zu den Umweltauswirkungen des Bundesverkehrswegeplans insgesamt gefordert. Derzeit laufen Arbeiten, das im Aufsatz skizzierte SUP-Konzept in den Aufstellungsprozess des BVWP 2015 zu integrieren. Der zuletzt 2003 aufgestellte BVWP liefert nach bisheriger Praxis in regelmäßigen Abständen von etwa 10 bis 15 Jahren eine umfassende fachliche Basis für die konkrete verkehrsinfrastrukturbezogene Investitionsplanung, die für Straße und Schiene verbindlich in den sogenannten Bedarfsplänen erfolgt. Die Bedarfspläne werden von der Bundesregierung alle fünf Jahre dahingehend überprüft, ob die ausgewiesenen Infrastrukturprojekte wirtschaftlich und verkehrstechnisch notwendig sind. Das Verfahren der gesamtwirtschaftlichen Bewertung der erwogenen Verkehrsprojekte in der Bundesverkehrswegeplanung umfasste bisher schon recht aussagekräftige Umweltprüfungen. Neben bestimmten umweltbezogenen Bewertungskriterien in der Nutzen-Kosten-Analyse wurden für die einzelnen Projekte sogenannte Umweltrisikoeinschätzungen (URE) durchgeführt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG zur Strategischen Umweltprüfung (SUP-RL) in deutsches Recht sind jedoch erstmalig gesetzlich definierte Anforderungen zu erfüllen. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bestimmt in § 14b Abs. 1 in Verbindung mit § 19b, dass zukünftige Verkehrswegeplanungen des Bundes einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen sind.