Detailergebnis zu DOK-Nr. 65557
Daseinsvorsorge und Vergaberecht: Darstellung eines Spannungsverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs
Autoren |
V. Schneiderhan |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Berlin: Duncker & Humblot, 2012, 351 S., zahlr. Q (Schriften zum Öffentlichen Recht H. 1217). - ISBN 978-3-428-13674-2
Sowohl beim Modell des Wettbewerbs im Markt als auch unter den Bedingungen eines durch das Vergaberecht initiierten Ausschreibungswettbewerbs muss eine ausreichende und angemessene Versorgung der Bevölkerung mit den Leistungen der Daseinsvorsorge gewährleistet sein. Könnten in den liberalisierten Bereichen allein die Unternehmen entscheiden, welche Leistungen sie erbringen wollen, würden defizitäre, aber im Sinne einer ausreichenden und angemessenen Versorgung erforderliche Leistungen entweder überhaupt nicht oder zu Preisen erbracht werden, die für einen Großteil der interessierten Nutzer nicht mehr erschwinglich wären. Wie dieses Spannungsverhältnis gelöst werden kann, wenn Leistungen der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des Wettbewerbs im Markt erbracht werden, ist unter anderem Gegenstand des 1. Teils der Arbeit. Bringt der Markt kein ausreichendes und angemessenes Angebot an Leistungen der Daseinsvorsorge hervor, kann die Versorgung unter anderem dadurch sichergestellt werden, dass die öffentliche Hand öffentliche oder private Unternehmen mit der Leistungserbringung beauftragt. Während im 1. Teil auf abstrakterer Ebene die Frage im Mittelpunkt steht, ob zwischen Daseinsvorsorge und Vergaberecht ein Spannungsverhältnis besteht, widmen sich die Teile 2-4 konkret der Frage, ob das Vergaberecht Anwendung findet, wenn private oder öffentliche Unternehmen mit der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge beauftragt werden.