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Detailergebnis zu DOK-Nr. 65559
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.12.11 zu § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 9 (Zeichen 253) StVO
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Verkehrsrechtliche Mitteilungen 59 (2012) Nr. 8, S. 57-64
Die Verhältnismäßigkeit eines auf § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO gestützten Durchfahrverbots kann nicht allein anhand des abstrakten Verhältnisses des Mautausweichverkehrs zu dem sonstigen von der Sperrung betroffenen Durchgangsverkehr beurteilt werden. Eine sachgerechte Bewertung setzt auch voraus, dass die wirtschaftlichen Nachteile der vom Durchfahrverbot betroffenen Unternehmen der sich durch den Mautfluchtverkehr ergebenden Zusatzbelastung für die Anwohner gegenübergestellt werden. Dabei ist eine bestehende Lärmvorbelastung ebenso zu berücksichtigen wie das Ausmaß der durch das Durchfahrverbot zu erwartenden Verbesserung der Immissionssituation.