Detailergebnis zu DOK-Nr. 65588
Chipkarte auch für Einzelstellplätze
Autoren |
D. Schulz |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Städte- und Gemeinderat 65 (2011) Nr. 4, S. 12-14, 5 B
Durch ganzheitliche Parkraumbewirtschaftung, die Flächen von Institutionen und Unternehmen einbezieht, und Kooperation mit dem ÖPNV lässt sich oft das Parkproblem entschärfen oder lösen. Flächen für Stellplätze des Kraftfahrzeugverkehrs sind auch in den Kommunen Nordrhein-Westfalens ein knappes Gut. Die Flächen lassen sich nicht unendlich ausweiten, und gerade in den Innenstädten sollten diese Flächen einer effizienteren Nutzung zugeführt werden. Auf der anderen Seite fordert nicht zuletzt der Einzelhandel kundenfreundliche Parkplätze, um - so das häufig formulierte Postulat - das Überleben gegenüber den Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" zu gewährleisten. Die Berechnungen des Stellplatzbedarfs werden über die aktuellen Richtzahlenlisten der Kommunen in Anlehnung an die Landesbauordnung NRW angestellt. In der Realität hat sich vielfach gezeigt, dass diese Richtzahlen die örtlichen Gegebenheiten nicht in vollem Umfang widerspiegeln. Nutzungsanforderungen und Verkehrsmittelwahl der Nutzer entsprechen nicht mehr den seinerzeit aufgestellten Prämissen für die Ermittlung der Richtzahlenwerte. So haben sich aufgrund des verbesserten Angebots in den Innenstädten die Verhältnisse in Richtung der ökologischen Verkehrsmittel wie ÖPNV oder Fahrrad verlagert. Im ländlichen Raum können sogar entgegengesetzte Entwicklungen vorliegen. Auch ist aufgrund des demografischen Wandels künftig ein weiterer Zuwachs bei den "langsamen" Verkehrsmitteln wie ÖPNV, Fahrrad oder Zu-Fuß-Gehen zu erwarten.