Detailergebnis zu DOK-Nr. 65659
Die Einsatzfreigabe für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland - kein Widerspruch zu Europa
Autoren |
J. Kübler |
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Sachgebiete |
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Straßenverkehrstechnik 56 (2012) Nr. 11, S. 703-711, 6 B, 1 T, 18 Q
Das Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme hat das Ziel, dass in Deutschland weiterhin sichere, geprüfte, zertifizierte und miteinander kompatible Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden. Allein die EG-Konformitätsbescheinigung (Zertifizierung) reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug-Rückhaltesystem für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet und sicher ist. Um zu beurteilen, ob ein Fahrzeug-Rückhaltesystem für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet ist, sind weitere Randbedingungen zu beachten, die als Einsatzfreigabekriterien formuliert und veröffentlicht wurden. Die Verbindungen verschiedener Schutzeinrichtungen untereinander, die sogenannte Übergangskonstruktionen, werden dabei besonders berücksichtigt. Die Anforderungen an Übergangskonstruktionen sind in der Europäischen Norm DIN EN 1317, den "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (RPS 2009) sowie in den Einsatzfreigabekriterien formuliert und müssen von den Systemen erfüllt werden. Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme, welche die Einsatzfreigabekriterien für den jeweiligen Einsatzort (zum Beispiel Fahrbahnrand, Mittelstreifen, Brücke) erfüllen, werden in die Einsatzfreigabeliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Internet veröffentlicht wird, aufgenommen. Die in der Einsatzfreigabeliste enthaltenen Fahrzeug-Rückhaltesysteme können in Deutschland eingesetzt werden.