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Detailergebnis zu DOK-Nr. 65776

Nationaler Radverkehrsplan 2020: den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln

Autoren
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
5.5 Radverkehr, Radwege

Berlin: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, 2012, 82 S., zahlr. B, T, 24 Q

Im September 2012 hat das Bundeskabinett den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 beschlossen. Der Bericht bildet die Grundlage für den nationalen Radverkehrsplan 2013-2020. Inhaltlich handelt es sich nicht um eine reine Fortführung des alten NRVP 2002-2012, sondern um eine Weiterentwicklung, weil die Radverkehrsförderung auf die neuen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet wird. Als Teil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik zielt er über die Förderung des Radverkehrs hinaus auf eine Stärkung des sogenannten Umweltverbunds aus ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr insgesamt ab. Jährlich stehen zur Umsetzung des NRVP rund 3 Mio. € zur Verfügung, mit denen nicht-investive Maßnahmen gefördert werden, die in besonderem Maße innovativ und die auf andere Städte und Gemeinden übertragbar sind. Schwerpunkte des NRVP sind unter anderem eine erhöhte Breitenwirkung der Radverkehrsförderung durch innovative Maßnahmen und Modellprojekte, eine verstärkte Einbeziehung der Elektromobilität sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der NRVP ist in fünf Abschnitte eingeteilt: Grundlagen, Handlungsfelder, Instrumente, Rahmenbedingungen, Perspektiven. Den Schwerpunkt bilden die 9 Handlungsfelder: Radverkehrsplanung und -konzeption, Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Kommunikation, Fahrradtourismus, Elektromobilität, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, Mobilitäts- und Verkehrserziehung, Qualitäten schaffen und sichern.