Detailergebnis zu DOK-Nr. 66421
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung: der Beginn einer neuen Verwaltungskultur
Autoren |
J. Ziekow |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 32 (2013) Nr. 12, S. 754-760, 52 Q
Dass Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechts in einer breiteren Öffentlichkeit meist wenig Beachtung finden, ist zwar unberechtigt, aber durchaus nicht selten. Die dem Entwurf eines Planungsvereinheitlichungsgesetzes widerfahrende Aufmerksamkeit war zunächst nicht zu erwarten. Der Beitrag befasst sich mit dem durch das genannte Gesetz eingefügten § 25 III VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) und versucht, die wesentlichen - sich bei der Anwendung der Bestimmung - voraussichtlich stellenden Fragen zu beantworten. Basierend auf Entschließungen von Bundestag und Bundesrat zur verallgemeinernden Rückführung von Vorschriften des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.2006 in das Verwaltungsverfahrensgesetz sollte das geplante Gesetz die geforderte Rechtsbereinigung vornehmen, Die bekannten Ereignisse um den Stuttgarter Hauptbahnhof führten zu - in der Sache nicht berechtigten - Vorwürfen, der Entwurf greife den Gedanken einer erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur nicht auf, sondern werde sogar "die Beteiligungsrechte von Bürgern einschränken". Begleitet von einer intensiven Diskussion in der politischen Öffentlichkeit und der Wissenschaft erfolgte anschließend eine partielle Erweiterung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren, der vom Bundestag in der leicht geänderten Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses verabschiedet wurde. Nachdem der Bundesrat von einem Einspruch abgesehen hatte, wurde das Planungsvereinheitlichungsgesetz am 06.06.2013 verkündet und ist am 07.06.2013 in Kraft getreten.