Detailergebnis zu DOK-Nr. 66484
Die neuen ZTV A-StB - Tagesgeschäft für die Kommunen
Autoren |
M. Kastner |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Leipzig 2012. Köln: FGSV Verlag, 2013, CD-ROM (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/24) S. 219-227, 4 B, 1 T, 7 Q
Aufgrabungen im Rahmen von Neubau und Unterhalt, von Straßen und Ingenieurbauwerken, aber auch von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Elektrizität, Gas, Fernwärme, Fernkälte oder Telekommunikation finden stadtweit täglich statt. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt, bedingt durch die unterschiedlichen Gewerke, zum Teil durch mehrere Firmen und Subunternehmer. Als Auftraggeber fungiert im Regelfall der Leitungseigentümer oder der Straßenbaulastträger. Ziel des Straßenbaulastträgers ist in jedem Fall der Erhalt der Verkehrsflächen in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand. Aufgrabungen müssen technisch einwandfrei ausgeführt werden. Eine optimale Wiederherstellung muss das gemeinsame Ziel aller an der Aufgrabung Beteiligten sein. Die richtige Vorgehensweise für das Entfernen des Straßenoberbaus, den Aushub des Unterbaus, das Verfüllen/Verdichten und das Wiederherstellen des Oberbaus beschreiben die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen" (ZTV A-StB 12), die mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 04.04.2012 zur Anwendung empfohlen wurden. Allen an Aufgrabungen Beteiligten wird empfohlen, dieses Regelwerk als Vertragsbedingung bei Ausschreibungen oder als Auflage bei wegerechtlichen Genehmigungen oder bei Zustimmungsbescheiden nach dem Telekommunikationsgesetz unter anderem zu vereinbaren und in der Baudurchführung auf eine fachgerechte Umsetzung zu achten.