Detailergebnis zu DOK-Nr. 66521
Nationale Naturmomente - eine neue Schutzgebietskategorie im BNatSchG
Autoren |
A. Schumacher J. Schumacher P. Wattendorf |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Natur und Landschaft 88 (2013) Nr. 7, S. 315-319, 2 B, 7 Q
Seit März 2010 steht mit den "Nationalen Naturmonumenten" eine neue Schutzgebietskategorie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Verfügung, um flächenhafte Naturerscheinungen und Landschaftsausschnitte von nationaler Bedeutung, welche einen Denkmalcharakter aufweisen, einem herausgehobenen Schutz unterstellen zu können. Eine Unterschutzstellung ist nur möglich, wenn einem Gebiet aus den in den Paragrafen 24 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG genannten Gründen eine herausragende Bedeutung zukommt. Die Einbeziehung von Hilfskriterien kann insbesondere bei der Prüfung auf Herausgehobenheit unterstützend wirken. Erste Gebietsvorschläge aus den Bundesländern wurden bereits auf ihre Eignung als "Nationale Naturmonumente" überprüft. Gegenüber anderen Schutzgebietskategorien lässt sich das Nationale Naturmonument vor allem durch seinen (groß-)flächigen Denkmalcharakter abgrenzen. Die formulierten allgemeinen Managementleitlinien sollen dazu beitragen, die wertgebenden Merkmale der ausgewiesenen Gebiete zu erhalten.