Detailergebnis zu DOK-Nr. 66632
Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden
Autoren |
O. Reidt S. Mitschang U. Battis |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 32 (2013) Nr. 15, S. 961-969, 93 Q
Am 21.06.2013 ist das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (lnnenentwicklungs-Novelle 2013) als zweite Novellierung des Städtebaurechts in der laufenden Legislaturperiode mit einzelnen Regelungen im Wesentlichen in Kraft getreten (BGBl I, 1548). Der überwiegende Teil der Vorschriften tritt allerdings erst zum 20.09.2013 in Kraft. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Gesetzesänderungen. Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (Innenentwicklungsnovelle 2013) ist am 25.04.2013 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Genese war mühselig. Am Ende lobten jedoch alle im federführenden Bau- und Verkehrsausschuss vertretenen Abgeordneten nicht nur die gute Zusammenarbeit, sondern auch - zum Teil allerdings mit Vorbehalten - das Ergebnis der Beratungen. Die Innenentwicklungsnovelle beruht dabei in ihren wesentlichen Teilen auf einem Referentenentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs vom 10.02.2011. Im Zuge der Energiewende wurde dabei die Klimaschutznovelle 2011 abgetrennt und vorgezogen. Beide Novellen wurden durch die Berliner Gespräche zum Städtebaurecht und jeweils durch ein Planspiel vorbereitet. Die im Referentenentwurf 2011 vorgeschlagenen Änderungen der Baunutzungsverordnung sind überwiegend verwirklicht worden, nicht aber eine bundesrechtliche Regelung des Vollgeschossbegriffs, die ebenso wie die vorgesehene Erleichterung der artenschutzrechtlichen Prüfung im Innenbereich nach der Ressortabstimmung und Verbändeanhörung aufgegeben worden ist.